Hier bei uns gilt ab 2.11.2020:
Der Aufenthalt im Garten unterliegt folgenden Bestimmungen (Grundlage: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO; vom 30. Oktober 2020)
Kontaktbeschränkungen, Einschränkung der Nutzung ab 2.11.2020
„Mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg wollen Bund und Länder die Lage in den Griff bekommen. Deutschlandweit sollen die Maßnahmen bereits vom 2. November an und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten.
Bund und Länder wollen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.“ – Ableitung:
Für Mitglieder ist unter den genannten Bedingungen die Nutzung des Gartens unter Wahrung der Abstandsregelungen weiter möglich. Für die Öffentlichkeit ist der Garten nicht mehr zugänglich. Es dürfen keine Gäste, Freunde, Bekannte mitgebracht werden.
Dies wurde gemeinsam im Gruppentreffen am 29.10.20 mit allen Anwesenden besprochen.
Bitte haltet euch alle daran. Der Verein VSP e.V. haftet nicht für Verstöße, ihr seid als Mitglieder eigenverantwortlich. Alle geplanten Veranstaltungen sind abgesagt bzw. unter Vorbehalt.