Gartenordnung 2025

1. Allgemeines

Der Interkulturelle Gemeinschaftsgarten an der Ecke Dohnaer Straße / Georg-Palitzsch-Straße ist ein gefördertes Projekt für Menschen aus Prohlis und Umgebung. Träger ist der Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. (VSP). Die Mitarbeitenden des VSP sind für Organisation, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Sie entscheiden im Einklang mit den Projektzielen und sind Ansprechpersonen für Behörden, neue Teilnehmende sowie Kooperationspartner.

Der Gemeinschaftsgarten ist aktives Mitglied in Netzwerken wie „Prohlis ist Bunt“, dem Gartennetzwerk Dresden und dem Nachbarschaftshilfenetzwerk „Tauschnetz Elbtal“.

Alle Mitglieder müssen die Gartenordnung anerkennen und unterschreiben.

2. Ziele und Werte

Begegnung und Gemeinschaft: Der Garten basiert auf dem gemeinsamen Interesse am Gärtnern und bringt dabei Menschen verschiedener Kulturen und Generationen zusammen. Es ist ein Ort der Begegnung, des Austauschs und der Gemeinschaft. Darüber hinaus fördert der Garten Bildung, Erholung, Gemeinwesenarbeit, Vernetzung und Zusammenhalt im Stadtteil.

Offenheit und Vielfalt: Alle Menschen sind willkommen – unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlechtsidentität, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion oder anderen äußeren und individuellen Merkmalen.

Basisdemokratie: Der Garten lebt von der aktiven Beteiligung und Zusammenarbeit aller Mitglieder. Gestaltung und Weiterentwicklung des Gartens erfolgen basisdemokratisch: alle Teilnehmenden werden ermutigt, Ideen einbringen, mitzuentscheiden und aktiv mitzugestalten.

Respekt und Gleichberechtigung: Respekt, Toleranz und Gleichberechtigung bilden die Grundlage für das Miteinander. Alle Mitglieder schaffen eine offene und freundliche Atmosphäre und unterstützen sich gegenseitig.

Interkulturelle Vielfalt: Mitglieder sind eingeladen, eigene kulturelle Traditionen, Speisen oder Pflanzen einzubringen, um die Vielfalt im Garten zu bereichern.

Keine Diskriminierung: Jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung wird nicht toleriert und nach geltendem Recht geahndet.

3. Mitgliedschaft

Mitglied werden:

  1. Probemonat
  2. Vorstellung und Abstimmung über die Aufnahme im Gruppentreffen
  3. Teilnehmerbogen ausfüllen (inkl. Datenschutz)
  4. Gartenordnung unterschreiben
  5. Jahresbeitrag (30 Euro) bis zum 1.5. zahlen

Pflege und Mitarbeit:

  • Eigenes Beet: Mitglieder können auf Wunsch ein eigenes Beet bewirtschaften und sind für die regelmäßige Pflege selbst verantwortlich.
  • Gemeinschaftsflächen werden von allen Mitgliedern nach einem Gieß- und Pflegeplan betreut.
  • Dokumentation: Jedes Mitglied muss mind. 3 Stunden/Monat für Gemeinschaftsarbeiten nachweisen und sich von einem ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeitenden durch Unterschrift bestätigen lassen.

Zugang und Sicherheit: Mitglieder bekommen den Zahlencode am Eingangstor. Der Zahlencode darf nicht weitergegeben werden.

Gruppentreffen: Die monatliche Teilnahme am Gruppentreffen ist verpflichtend. Bei Verhinderung muss eine Abmeldung über die Telegram-Gruppe, per Nachricht oder Anruf erfolgen.

4. Nutzung der Gartenflächen und Aufenthaltsbereiche

Öffentliche Nutzung: Der Garten ist 3-4-mal pro Woche und bei öffentlichen Veranstaltungen für alle Menschen aus Prohlis geöffnet (offene Gartenzeiten).

Mitglieder-Zugang: Mitglieder können an 7 Tagen der Woche zu jeder Zeit in den Garten. Die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist einzuhalten.

Private Beete: Es ist nicht gestattet etwas von anderen privaten Beeten zu ernten.

Gemeinschaftsflächen: Rasen, Wege, Sitzbereiche, Sommerküche, Gemeinschaftsbeete, Kompost, Randstreifen, Bäume, Sträucher, Blumen, Kräuter und die Feuerstelle werden gemeinschaftlich nach einem Gieß- und Pflegeplan gepflegt (Aushang in der Sitzecke).

Ernte: Auf den Gemeinschaftsflächen erfolgt die Ernte gemeinschaftlich und an festgelegten Tagen. Die Ernte wird unter den anwesenden Mitgliedern geteilt; Kräuter können laufend individuell geerntet werden.

Gäste: Mitglieder dürfen Freunde und Bekannte mitbringen. Gäste können den Garten ausschließlich in Begleitung des Mitglieds nutzen.

Grillen und Feuer sind erlaubt, wenn die geltende Brandschutzstufe und die Aushänge beachtet werden. Grillasche muss mit Wasser gelöscht und zur Sammelstelle neben dem Kompost gebracht werden. Feuerholz darf nur in kleinen Mengen vom Holzstapel entnommen werden, wobei dieser in Ordnung zu halten ist. Wer viel Holz nutzt, wird gebeten eigenes Holz mitzubringen.

Feste und Feiern: Spontane Treffen sind jederzeit ohne Anmeldung gestattet. Große Feste müssen beim Gruppentreffen angemeldet werden (im Notfall auf der Tafel oder in der Telegram-Gruppe).

Bienenvölker: Diese werden ausschließlich von Fachkundigen betreut.

5. Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit

Biologischer Anbau: Im Garten werden umweltfreundliche und nachhaltige Methoden angewendet und auf chemische Pestizide verzichtet.

Müllentsorgung: Organische Abfälle gehören auf den Kompost. Aber: Plastik, gekochte Lebensmittel, Fleisch, Fisch, Brot, Kuchen, Öl, Asche, Zitrusfrüchte, bedrucktes Papier und kranke Pflanzen dürfen nicht in den Kompost gelangen. Mitglieder nehmen ihren restlichen Müll wieder mit. Zigarettenstummel müssen im Aschenbecher entsorgt oder mitgenommen werden und dürfen nicht in die Feuerschale gelangen.

Wasser: Wasser aus dem Brunnen wird sparsam verwendet. Das Gießen mit der Gießkanne ist dem Einsatz eines Gartenschlauchs vorzuziehen.

Trocken-Trenn-Toilette: Die Toilette steht allen Mitgliedern per Zugangscode mit Zahlenschloss zur Verfügung. Es darf kein Wasser in den Feststoffbehälter gelangen. Eine Einweisung erfolgt durch die hauptamtlichen Mitarbeitenden.

6. Änderungen der Gartenordnung und Verstöße

Änderungen können von jedem Mitglied im Gruppentreffen eingebracht und gemeinsam beschlossen werden.

Verstöße gegen die Gartenordnung können zum Ausschluss aus dem Garten und zur Beendigung der Mitgliedschaft führen. Über den Ausschluss entscheidet die Gruppe nach gemeinsamer Beratung.